Einkommensteuerabgabe auf Januar 2019 zurückgestellt

Eine der Maßnahmen des letzten Finanzgesetzes, die Abgabe an der Einkommensteuerquelle, wird nicht schon 2018 ans Tageslicht kommen. Der Ministerpräsident hat soeben angekündigt, diese Reform auf den1. Januar 2019 zu verschieben. Es sei daran erinnert, dass die Steuer dann direkt vom Arbeitgeber auf der Grundlage eines von den Steuerbehörden übermittelten Satzes erhoben wird.

Die Regierung hat beschlossen, die Entscheidung zur Vorbereitung dieser neuen Änderung durch eine Prüfung und Experimente mit freiwilligen Teilnehmern, insbesondere Unternehmen, ab dem kommenden Juli zu verschieben. Diese Testphase wird es uns ermöglichen, die tatsächliche Belastung zu beurteilen, die von letzterem getragen wird.

 

Das „weiße“ Jahr findet nun 2018 statt 2017 statt. Die Steuerbedingungen für 2018 bleiben gegenüber den 2017 geltenden unverändert.

Der neue Zeitplan wird sicherstellen, dass die 2017 erhobenen Einnahmen daher 2018 nach den traditionellen Regeln besteuert werden. Die 2018 festgesetzten Einnahmen, die 2019 steuerpflichtig sind, werden von Vorzugsmaßnahmen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung profitieren. Und 2019 werden die Einnahmen über die Quellenabgabe besteuert.

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